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Bayerisches Verwaltungsgericht: Verkürzung von Genesenenstatus nicht zulässig

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Die Söder-Regierung handelte sich wegen ihrer Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht viel Kritik ein. Holetschek reagierte bei einer Pk wütend. Alle News im Ticker.

  • Verwaltungsgericht kippt umstrittene Regelung zum verkürzten Genesenenstatus. Aber nur in zwei Fällen (Update vom 11. Februar, 16.10 Uhr).
  • Gesundheitsminister Holetschek reagierte sauer auf Vorwürfe (siehe Update vom 11. Februar, 12.56 Uhr).
  • Dieser News-Ticker wird regelmäßig aktualisiert.

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Update vom 11. Februar, 16.10 Uhr: Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate nach einer Corona-Infektion ist nach Ansicht eines bayerischen Verwaltungsgerichts in der jetzigen Form nicht zulässig. Das Gericht im mittelfränkischen Ansbach gab am Freitag den Eilanträgen von zwei Genesenen statt. Demnach gilt bei den Klägern weiterhin der alte Genesenenstatus von sechs Monaten. Die Gerichtsentscheidung gilt zunächst einmal jedoch nur für die beiden Antragsteller.

Wie ein Sprecher des Ansbacher Gerichts berichtete, hatten die Richter Zweifel, dass die Neuregelung verfassungsgemäß ist. Sie stoßen sich daran, dass die neue Verordnung keinen konkreten Zeitraum mehr benennt, sondern bezüglich des Zeitraums auf die RKI-Internetseite verweist. „Durch den Verweis auf die Internetseite treffe der Gesetzgeber nicht selbst diese wesentliche Regelung über den Genesenenstatus, sondern überlasse dies einer behördlichen Institution“, erklärte Gerichtssprecher Timm Waldmann die Bedenken der Kammer.

Damit sah das Gericht die Neuregelung bereits aufgrund des Vorgehens als unzulässig an. Die Richter verzichten daher darauf, genau zu prüfen, ob die Verkürzung des Genesenenstatus insgesamt verfassungswidrig ist. Gegen den Beschluss kann nun Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingelegt werden.

Söder sorgt mit Impfpflicht-Kurs für Wirbel – Holetschek stocksauer

Update vom 11. Februar, 12.56 Uhr: Ministerpräsident Markus Söder hatte am Montag erklärt, es brauche bei der Impfpflicht für Gesundheitswesen und Pflege, die ab Mitte März gelten soll, „großzügigste Übergangsregelungen“, was „de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs“ hinauslaufe. Damit hatte er einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Die Staatsregierung hat mittlerweile Rückendeckung von Verbänden und Kommunen erhalten.

Der Bayerische Landkreistag, das Bayerische Rote Kreuz, die Lebenshilfe und die Vereinigung der Pflegenden in Bayern machten am Freitag übereinstimmend deutlich, dass die Teil-Impfpflicht aktuell so nicht umgesetzt werden könne. Es fehle an einheitlichen Vollzugshinweisen des Bundes. Zudem sei die Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen in Gefahr, wenn viele Pflegekräfte auf einmal freigestellt werden müssten, argumentierten Spitzenvertreter der vier Organisationen am Freitag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek in München.

„Tyrannei“: Holetschek kritisiert FDP-Justizminister Buschmann

Holetschek betonte am Freitag erneut: „Wir stehen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Wir sehen aber Probleme, die gelöst werden müssen.“ Das müsse der Bund dringend leisten. „Wir wollen diese Impfpflicht – aber wir wollen, dass sie funktioniert.“ Er sparte aber nicht mit Kritik. Alle, die gerade mit dem Finger auf Bayern zeigen, sollten sich fragen, “was sie in Berlin bisher zustande gebracht haben”. Er sei “etwas irritiert, wenn ein Bundesjustizminister jetzt von Tyrannei spricht”. Von FDP-Politiker Marco Buschmann forderte er eine Entschuldigung.

Verbände stützen Staatsregierung: Teil-Impfpflicht vorerst aussetzen

Der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Christian Bernreiter, betonte, am 16. März könne niemand rechtssicher ein Betretungsverbot aussprechen. Es gebe keine Hinweise, wie ein einheitlicher Vollzug ermöglicht werden könne. „Die Bundesregierung hat ein Auto geliefert, aber ohne Motor.“ Die Vorsitzende der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Barbara Stamm, sagte: „Wir sind nicht gegen das Gesetz – wir sind für einen einheitlichen Vollzug.“

Der Präsident der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, Georg Sigl-Lehner, forderte, bevor nicht alle Fragen geklärt seien, müsse die Umsetzung der Teil-Impfpflicht ausgesetzt werden. Zudem betonte er, die Personalausstattung sei „auf Kante genäht“ – man könne sich nicht einmal leisten, fünf Prozent der Beschäftigten außer Dienst zu stellen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Derzeit liegt die Impfquote bei den Pflegekräften in Bayern laut Sigl-Lehner bei rund 86 Prozent. Für den Rettungsdienst bezifferte der Landesgeschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes, Leonhard Stärk, die Quote sogar auf über 90 Prozent.

Alle vier Organisationen forderten aber auch Tempo bei der geplanten allgemeinen Impfpflicht – diese sei immer als zweiter Schritt nach der Teil-Impfpflicht versprochen gewesen. Sigl-Lehner argumentierte zudem, dass Patienten, Bewohner und Besucher in den Einrichtungen sonst nicht geimpft sein müssten – und Infektionen in die Häuser eintragen könnten.

Söder sorgt mit Impfpflicht-Kurs für Wirbel – Holetschek reagiert stocksauer auf Vorwürfe

Update vom 11. Februar, 11.06 Uhr: Die Pressekonferenz mit Bayerns Gesundheitsminister hat vor wenigen Minuten begonnen. Klaus Holetschek will vorab deutlich machen: “Es braucht sich keiner Gedanken machen, dass Bayern nicht rechts- oder gesetzestreu ist.” Man glaube aber, das Gesetz sei im Vollzug “noch nicht ideal”. Auch deshalb habe man Vertreter aus der Praxis dabei. Man wolle zeigen, “dass Probleme da sind, die gelöst werden müssen”.

Man habe das Gesetz mitverabschiedet, weil man daran glaube. Aber in diesem Land müsse es möglich sein, auf Probleme hinzuweisen. Man sollte jetzt die Zeit nutzen, um nachzusteuern, damit es ein gutes Gesetz werde. Dann wird er deutlich: Alle, die gerade mit dem Finger auf Bayern zeigen, sollten sich fragen, “was sie in Berlin bisher zustande gebracht haben”. Er sei “etwas irritiert, wenn ein Bundesjustizminister jetzt von Tyrannei spricht”. Von Marco Buschmann (FDP) forderte er eine Entschuldigung.
“Wir wollen diese Impfpflicht”, aber man wolle, dass sie gut umgesetzt werde, verdeutlicht er.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Bernreiter pflichtet Holetschek bei

Christian Bernreiter, Präsident des Bayerischen Landkreistags, pflichtet Holetschek bei. Die Umsetzung sei derzeit nicht zu schaffen. In der Praxis gebe es noch „unheimlich viele Fragen“ zur Umsetzung. Er berichtet, Söders Vorstoß habe für Erleichterung gesorgt.

Barbara Stamm (Vorsitzende der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Bayern) nimmt ebenfalls an der Pressekonferenz teil. Sie sagt: Es sei wichtig, dass man auch in solch schwierigen Zeiten fair miteinander umgehe. „Warum schaffen wir es in diesem Land nicht mehr bei schwierigen Fragen, wo wir verschiedene Verantwortungsbereiche haben, dass wir uns mit Ruhe und Gelassenheit und Sachkenntnis zusammenfinden? Und warum kann man nicht erkennen, dass es hier im Vollzug Probleme geben kann?“ Man sei nicht gegen das Gesetz, aber der Vollzug „gefährdet Leben“, wird sie deutlich. Manche Einrichtungen könnten derzeit schon keine Menschen mit Behinderung mehr aufnehmen, weil zu wenig Personal da sei. 

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: „Große Sorgen gemacht, was die Umsetzung angeht“

Georg Sigl-Lehner, Präsident der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, äußert sich ebenfalls. “Ich komme direkt aus der Praxis”, noch vor drei Stunden habe er am Bett gestanden. Seit zwei Jahren erlebe er, “was diese Pandemie für die Pflege bedeutet.” Gemeint ist “die Flut an Verordnungen” und Infektiosschutzgesetzen, die die Pflege umsetzen muss. Wer übernimmt die Arbeit der Ungeimpften, wenn sie nicht mehr arbeiten dürften? Man könne sich noch nicht einmal leisten fünf Prozent außer Dienst zu stellen, ohne dass es Folgen habe, warnt Sigl-Lehner. Leonhard Stärk (Landesgeschäftsführer Bayerisches Rotes Kreuz) schlägt in die gleiche Kerbe: Man habe sich “große Sorgen gemacht, was die Umsetzung angeht.” Er plädiert für eine allgemeine Impfpflicht.

Holetscheks Pressekonferenz im Re-Live

Holetschek äußert sich zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht – Pressekonferenz live

Update vom 11. Februar, 10.43 Uhr: Markus Söder hatte mit seinen Aussagen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine Debatte ausgelöst und sich viel Kritik eingehandelt. Auch Klaus Holetschek hatte sich mehrfach dazu geäußert und dringend „Leitplanken“ für die Umsetzung gefordert. Um 11 Uhr wird es nun eine Pressekonferenz mit Bayerns Gesundheitsminister gegeben. Auch Vertreter von Hilfsorganisationen werden dabei sein. Die Pressekonferenz können Sie im Live-Stream (Video oben) verfolgen.

Update vom 11. Februar, 7.41 Uhr: Die Inzidenz im Freistaat liegt am Freitag bei 1811,4 (Vortag: 1817,5). Deutschlands Spitzenreiter bleibt der Kreis Eichstätt mit einem Wert von 3896,6 (Vortag: 3888,3).

Bayerns weitere Corona-Hotspots

  • Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: 2494,6
  • Landkreis Regen: 2465,3
  • Stadt Rosenheim: 2446,9

In München liegt der Wert am Freitag bei 2165,4.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: „Wir reden über Umsetzungszeiten im Vollzug“

Update vom 10. Februar, 17.15 Uhr: Die bayerische Staatsregierung hat sich noch einmal zur Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheitswesen und Pflege bekannt – aber dringend „Leitplanken“ für die Umsetzung gefordert. „Weder der Ministerpräsident noch die Staatsregierung noch jemand anders stellt diese Impfpflicht in Frage“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag im Landtag in München. „Wir reden über Umsetzungszeiten im Vollzug.“ Denn im Moment seien Umsetzung und Vollzug so nicht möglich. „So wird dieses Gesetz nicht funktionieren, so wird es im Chaos enden.“ Das sei die klare Erkenntnis, wenn man mit Kommunen und Verbänden darüber rede. „Ich sage seit Wochen: Wir brauchen andere Vollzugsregeln.“

Holetschek forderte den Bund erneut auf, nun Vollzugshinweise für das neue Gesetz zu geben – damit man dieses dann auch umsetzen könne. Erneut kritisierte Holetschek, dass auf Bundesebene ein Beschluss für eine allgemeine Impfpflicht auf sich warten lasse. Man hätte die aktuelle Debatte nicht, „hätten Sie die allgemeine Impfpflicht gemacht in Berlin“. „Sie kriegen‘s nicht auf die Reihe, Sie haben es versemmelt, und jetzt versuchen Sie, den Spieß umzudrehen“, sagte er.

FDP-Mann kritisiert Söder scharf

Update vom 10. Februar, 13.11 Uhr: Der FDP-Wirtschaftspolitiker Gerald Ullrich hat Markus Söder vorgeworfen, mit seinen Aussagen zur Impfpflicht Pflegekräfte aus anderen Bundesländern nach Bayern locken zu wollen. „Wenn Bayern die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht umsetzen will, hat das weitreichende Folgen für angrenzende Bundesländer wie Thüringen“, sagte Ullrich der Deutschen Presse-Agentur. „Söders Alleingang könnte zur Folge haben, dass Pflegekräfte künftig nach Bayern pendeln oder abwandern, wenn sie in ihrem Bundesland nicht arbeiten können.“

Nur länderübergreifende Lösungen ergäben Sinn, betonte Ullrich. Das Manöver des CSU-Chefs dagegen könne „ein bayerisches Konjunkturprogramm für Pflegekräfte“ werden. CSU-Chef Söder hatte am Montag angekündigt, den Vollzug der ab Mitte März greifenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht auszusetzen. Sie sei in der jetzigen Form nicht umsetzbar, der Bund müsse nachbessern, so Söder. Dafür sieht er sich seither scharfer Kritik ausgesetzt.

Update vom 10. Februar, 11.02 Uhr: Die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate hat den bayerischen Verwaltungsgerichtshof beschäftigt. In einem Normenkontroll-Eilverfahren haben die Richter einen Antrag, der sich gegen die Regelung richtete, abgelehnt, wie Antenne Bayern berichtet. Ein Sprecher begründete die Entscheidung gegenüber dem Radiosener: „Nachdem die bayerische Regelung hinsichtlich des Genesenenstatus vollumfänglich auf die Schutzausnahmeverordnung des Bundes verweist, ergibt sich allein aus dieser, ob der Status drei oder sechs Monate gilt. Die Wirksamkeit der bayerischen Regelung ist davon unabhängig.“ Und weiter: „Wäre die Neuregelung des Bundes mit der Verkürzung auf drei Monate nicht wirksam, würde nach Ansicht des zuständigen Senats die Altregelung mit sechs Monaten gelten. Die Frage der Dauer des Genesenenstatus ist somit eine Frage des Bundesrechts und nicht der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.“

Streeck äußert sich zu Söder-Rückzieher bei Teil-Impfpflicht

Update vom 10. Februar, 9.55 Uhr: Die bayerische Regierung um Markus Söder hatte mit der vorläufigen Abkehr von der Teil-Impfpflicht für viel Kritik gesorgt. Mittlerweile hat Gesundheitsminister Klaus Holetschek klargestellt, dass die allgemeine Impfpflicht schnell kommen müsse und man auch an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiter festhalte. Doch um deren „Sinn und Zweck überhaupt gerecht zu werden“ brauche es „sinnvolle und pragmatische Umsetzungszeiten“. Söder äußerte sich auf Merkur.de-Nachfrage ähnlich. Holetschek sprach von einer Verschiebung um ein „paar Wochen“ (siehe vorheriges Update). Wie steht Virologe Hendrik Streeck dazu? „Ebenso wie die allgemeine Impfpflicht sehe ich die einrichtungsbezogene Impfpflicht skeptisch“, sagte er im Merkur.de-Interview.*

„Die Auswirkungen der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird regional sehr unterschiedlich sein. Die personelle Lage kann sich in einigen Kliniken und Pflegeheimen verschärfen. In anderen Regionen wird es keine Rolle spielen. Es ist gut, wenn die Politik diese Abwägung in ihre Entscheidung mit einfließen lässt“, so die Meinung des Bonner Mediziners, der auch Teil des Expertenrates ist, der die Regierung berät.

Söder mit Corona-Wende? Nach heftiger Kritik meldet sich Holetschek zu Wort – jetzt klingt alles ganz anders

Update vom 10. Februar, 8.51 Uhr: Die bayerische Staatsregierung will die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen nun doch etwas schneller einführen als von Ministerpräsident Markus Söder zunächst in Aussicht gestellt. Bayern halte die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach wie vor für eine gute Idee, betonte Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Donnerstag im Bayerischen Rundfunk (BR). Deren Einführung werde sich aber um ein „paar Wochen“ verschieben, weil viele Fragen noch offen seien.

Söder hingegen hatte noch am Montag von „großzügigsten Übergangsregelungen“ gesprochen, was „de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs“ hinauslaufe. „Für wie viele Monate, wird man dann sehen.“ Damit hatte die Staatsregierung scharfe Kritik ausgelöst.

Mit einem pünktlichen Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 15. März ist in Bayern aber aller Voraussicht nach weiterhin nicht zu rechnen. Holetschek sagte dazu im BR, der Vollzug sei einfach noch nicht geklärt. „Natürlich ist das Gesetz sinnvoll. Aber es muss halt auch im Vollzug machbar sein.“ Holetschek warf seinerseits der Bundesregierung und Kanzler Olaf Scholz vor, bei der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht nicht voranzukommen.

Ähnlich hatte sich Holetschek bereits am Dienstag gegenüber dem Münchner Merkur geäußert. „Damit wir uns nicht falsch verstehen: Die allgemeine Impfpflicht muss natürlich kommen, und zwar möglichst rasch“, sagte der CSU-Politiker unserer Zeitung*. Und auch an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht halte der Freistaat weiter fest. Doch um deren „Sinn und Zweck überhaupt gerecht zu werden“ brauche es „sinnvolle und pragmatische Umsetzungszeiten“. Söder äußert sich auf Nachfrage ähnlich.

Nach hartem Vorwurf: Söder spricht mit Schülern – und nennt drei wichtige Punkte für mehr Lockerungen

Erstmeldung vom 10. Februar, 7.27 Uhr: München – Das Robert-Koch-Institut* meldet für Bayern am Donnerstag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1817,5. Damit ist sie im Vergleich zum Mittwoch (1840,4) leicht gesunken. Deutschlands Hotspot Nummer 1 ist aktuell der Landkreis Eichstätt (3888,3).

Eichstätt mit Deutschlands höchster Inzidenz: Das sind Bayerns weitere Corona-Hotspots

  • Stadt Rosenheim: 2505,1 (zweitgrößter Hotspot in Bayern, deutschlandweit auf Platz vier)
  • Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: 2504,9 (drittgrößter Hotspot in Bayern, bundesweit Rang fünf)
  • Landkreis Fürstenfeldbruck: 2428,9 (in Bayern auf Platz vier, bundesweit auf acht)

Hohe Inzidenzen auch in München – Gelockerte Corona-Regeln seit Mittwoch

Auf den nächsten Plätzen folgen die Kreise Weilheim-Schongau (2397,6), Dachau (2354,4) und die Stadt München (2321,9). Trotz hoher Inzidenz gelten seit Mittwoch Lockerungen der Corona*-Regeln – einen Überblick gibt es hier. Unter anderem wurde die Sperrstunde ersatzlos gestrichen, beim Friseur gilt nun 3G statt 2G und bei Kultur- und Sportveranstaltungen sind wieder mehr Zuschauer erlaubt.

Corona an Bayerns Schulen – Piazolo wehrt sich gegen Vorwurf

Die hohen Infektionszahlen seien auch in den Schulen spürbar, erklärte Kultusminister Michael Piazolo am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Aber der Vorwurf, dass man in Schulen Durchseuchung zulassen würde, sei „eine gewaltige und böswillige Unterstellung“. Immerhin gebe es viele Maßnahmen aus einem Grund: Schutz.

Nach Gespräch mit Schülern: Söder nennt drei Punkte für Lockerungen

Ministerpräsident Markus Söder (CSU*) bekräftigte das: „Wieder spannender Austausch mit Schülern: Wir sind für unsere Kinder da und hören zu“, versicherte er mit einem Post auf Twitter am Mittwoch. „Schule soll so alltäglich und sicher wie möglich sein. Mit Tests*, Masken* und Impfungen* wird wieder mehr möglich. Wir wollen gute Abschluss-Vorbereitungen, aber ohne zusätzlichen Leistungsdruck“, schrieb der CSU-Chef zu einem Bild von sich mit einer Gruppe Schülern. (kam) *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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